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Kapitel II · Das Planungsdilemma

Planung der Zukunft, Planung für die Zukunft

Die zentrale These: Tagespolitik und langfristige Stadtentwicklung folgen unterschiedlichen Zeitlogiken, die nur schwer zusammenzubringen sind.

Kernbefund des Forschungsverbunds

Die kommunale Praxis arbeitet im Tagesgeschäft. Die Folgen technologischer, demografischer und ökonomischer Entscheidungen reichen aber weit über eine Wahlperiode hinaus. Wie bringt man beide Zeithorizonte zusammen, ohne in die Steuerungsillusion der 1960er Jahre zurückzufallen? Diese Frage zog sich durch den ganzen Forschungsverbund.

1. Befunde des Forschungsverbunds

Albrecht Göschels Grunddiagnose in APuZ B 28/2003 und in der Abschlussbroschüre 2004 lautete: Alle großen Herausforderungen der Kommunalpolitik - demografischer Wandel, Stadtschrumpfung, soziale Ungleichheit - waren vorhersehbar und wurden vorhergesehen, und dennoch konnte ihnen unter dem Druck des Tagesgeschäfts nicht präventiv begegnet werden. Dahinter stehe ein „fundamentales Dilemma von Kurz- und Langfristigkeit”, das weder durch Appelle noch durch Managementtechniken auflösbar sei. Göschel systematisierte dieses Dilemma in fünf Strukturproblemen: (1) Gegenwartsschrumpfung durch Wissensbeschleunigung; (2) wachsende zeitliche Reichweite der Folgen technisch-wissenschaftlichen Handelns (von der Autobahn bis zur Atommüll-Endlagerung); (3) zunehmende Folgenmasse dieser Handlungen; (4) Verkürzung des politischen Entscheidungszeitraums unter wachsendem Erwartungsdruck; (5) Zukunft als Abstieg, der politisch kaum kommunizierbar ist. Zugleich identifizierte Göschel drei historisch entstandene „Zweifellagen” seit den 1970er Jahren: Zukunftszweifel (Wandel von Utopie zu Katastrophenszenario), Wissenschaftszweifel (Verlust der objektiven Autorität durch beliebig bestellbare Gutachten) und Politikzweifel (Verlust lokaler Steuerungsfähigkeit durch Globalisierung). Als einzig realistisch verfügbare kommunale Steuerungsressource, die diese drei Defizite überbrückt, identifizierte der Verbund Partizipation - allerdings mit dem Vorbehalt, dass Beteiligungsformen nicht automatisch die institutionelle Stabilität liefern, die langfristige Zieldurchsetzung erfordert. Der Paradigmenwechsel der 1970er Jahre - von klarer Zielsetzung zur prozessoffenen Schritt-für-Schritt-Planung - wird nicht als rückgängig machbar, aber als revisionsbedürftig beschrieben: Langfristige Zielorientierung müsse mit Offenheit verbunden werden.

2. Verbundprojekte mit besonderem Beitrag

Das Stuttgarter Stadtregionsprojekt lieferte das elaborierteste Gegenbeispiel zu kurzfristiger Planungslogik: Als wachsende Stadt war Stuttgart in der komfortablen Position, Langfristszenarien zu entwickeln, die nicht unter dem Druck unmittelbarer Überlebensfragen standen. Das Bremer Projekt hingegen exemplifizierte Göschels Dilemma in reinster Form: Als strukturschwache Stadt versuchte Bremen, über ein „Verhandlungsmodell” für die individuelle, zeitgerechte Nutzung öffentlicher Daseinsvorsorge (ÖPNV, Kitas) das Steuerungsversagen des Sozialstaats partiell aufzufangen. Das Eisenhüttenstädter Projekt zeigte, wie Planungsparalyse unter extremem Schrumpfungsdruck entsteht: Bevölkerungsprognosen wurden bewusst nicht über 2015 hinaus aufgestellt, um politisch nicht vermittelbare Pessimismus-Szenarien zu vermeiden - ein von Göschel als „schwerer Fehler” qualifizierter Ansatz.

3. Aktueller Forschungsstand 2024 - 2026

Die BBSR-Publikation „Urbane Resilienz in der Praxis” (2024) und der „Stresstest für Städte” (2026) reformulieren Göschels Planungsdilemma unter dem Begriff der Resilienz: nicht lineare Langfristplanung, sondern adaptive Kapazität als Planungsziel. Das ARL-Positionspapier 160 (November 2025) benennt „resiliente Raumstrukturen” als politischen Auftrag und empfiehlt, Raumordnung und Raumentwicklung zu stärken, um Reaktionsfähigkeit gegenüber Schocks institutionell zu verankern. Das BBSR-Foresight-Programm, das kontinuierlich Raumordnungsberichte mit Szenarien kombiniert, ist die institutionelle Antwort auf das von Göschel beschriebene Defizit fehlender Zukunftsorientierung in der Alltagspolitik.

4. Folgeprogramme und Initiativen

Die Neue Leipzig-Charta 2020 formuliert das Planen für die Zukunft als europäisches Leitprinzip und adressiert mit den drei Dimensionen „gerechte Stadt”, „grüne Stadt” und „produktive Stadt” sowie der Querschnittsdimension Digitalisierung genau die im Verbund benannten Zukunftskomplexe. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik (ab 2007) hat das Konzept der strategischen Stadtentwicklung institutionell eingeführt; Strategische Entwicklungspläne und Masterpläne sind heute Standardinstrumente, die den Anspruch auf langfristige Orientierung formalisieren. Kommunale Klimaräte und Bürgerräte, die seit 2020 in mehreren deutschen Großstädten entstanden sind, versuchen, Göschels Partizipationspessimismus zu überwinden: Als institutionalisierte Dauereinrichtungen mit Mandat und Verbindlichkeitszusagen sollen sie kurzzyklische politische Logiken unterbrechen.

5. Bestätigte und überholte Hypothesen / neue Herausforderungen

Göschels Kerndiagnose - das Planungsdilemma zwischen Kurz- und Langfristigkeit ist fundamentaler Natur und durch Appelle nicht auflösbar - hat sich vollständig bestätigt. Stuttgart 21 (ab 2009) demonstrierte, dass nachträgliche Beteiligungsmobilisierung das Dilemma verschärft statt löst; die daraus resultierende Beteiligungsreform hat das Problem der Institutionalisierung von Langfristplanung nicht gelöst. Überholt ist der Planungsparadigmastreit Zielorientierung vs. Prozessoffenheit: Die aktuelle Forschung (BBSR-Resilienzforschung, Neue Leipzig-Charta) verbindet beides als strategische Adaption. Neu hinzugekommen ist die Klimakrise als existentielle Planungsaufgabe, die Langfristperspektiven erstmals in die Alltagspolitik erzwingt: Das Wärmeplanungsgesetz (2024) verpflichtet Kommunen zu einem Planungshorizont von 30 Jahren - eine institutionelle Konsequenz, die Göschel als notwendig beschrieben, aber kaum für möglich gehalten hatte.


Quellen