Integration und gleichberechtigte Teilhabe
Wachsende Pluralität der Lebensstile und Herkünfte stellt die kommunale Daseinsvorsorge vor neue Aufgaben.
Kernbefund des Forschungsverbunds
Die Stadtgesellschaft wird vielfältiger: kulturell, sozial, in Lebensformen und Lebenslagen. Der Forschungsverbund prüfte, wie Teilhabe an städtischen Netzwerken, am Wohnungsmarkt und an politischen Entscheidungen für unterschiedliche Gruppen praktisch sichergestellt werden kann. Stuttgart bearbeitete besonders die Folgen internationaler Zuwanderung, Bremen die Frage der Verteilungsgerechtigkeit in finanziell engen Verhältnissen.
1. Befunde des Forschungsverbunds
Band I der Reihe „Zukunft von Stadt und Region” (VS Verlag 2005, hrsg. von Göschel und Reimann) ist unter dem Titel „Integration und Ausgrenzung in der Stadtgesellschaft” dem Thema gewidmet. Das Stuttgarter Stadtregionsprojekt lieferte die differenzierteste Analyse von Integration durch Zuwanderung: Die Stadtregion mit einem Migrationsanteil von über 23 Prozent galt als Prototyp einer transnationalen Stadt, deren Integrationserfolge eng an wirtschaftliche Dynamik und die Qualität der Begegnungsinfrastruktur (Schulen, Quartierszentren, Beschäftigung) geknüpft waren. Das Bremer Projekt untersuchte Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Sozialstaat: Unter den Bedingungen schrumpfender Finanzen wächst das Risiko, dass soziale Teilhabe faktisch an Zahlungsfähigkeit gebunden wird; das Projekt versuchte, über ein „Verhandlungsmodell” für die individuelle und zeitgerechte Nutzung öffentlicher Angebote (ÖPNV, Kitas) die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Bedürfnisse zu organisieren. Mönchengladbach exemplifizierte das Konzept der „aktivierenden Stadt”: Statt staatlicher Versorgung sollte bürgerschaftliches Engagement als Ressource sozialstaatlicher Leistungen mobilisiert werden. Göschel diagnostizierte in APuZ B 28/2003 für das Thema soziale Ungleichheit eine systematische politische Kommunikationssperre: Zunehmende Ungleichheit könne nicht zum stadtentwicklungspolitischen Ziel erklärt werden, weshalb Langfristbilder einer geteilten Stadt weitgehend ausblieben und inkrementalistische Planung dominierte.
2. Verbundprojekte mit besonderem Beitrag
Das Stuttgarter Projekt lieferte mit der Analyse von Integrationsinfrastruktur und Migrantenmilieus Befunde, die direkt in die kommunale Integrationspolitik der folgenden Jahrzehnte eingeflossen sind. Das Bremer Verhandlungsmodell für Daseinsvorsorge wurde als übertragbares Konzept für die Privatisierung öffentlicher Angebote unter Gleichheitsgesichtspunkten diskutiert. Das Difu-Standpunkt-Papier 1/2006 (Reimann/Schuleri-Hartje) differenziert zwischen ethnischer Segregation und Armutssegregation und belegt, dass Segregation nicht per se integrationsfeindlich ist - ethnische Netzwerke als unterstützende Strukturen für Neuzuwanderer können positive Integrationsfunktionen haben.
3. Aktueller Forschungsstand 2024 - 2026
Das Difu dokumentiert 2024 mit seiner Studie „Wohnungsversorgung Geflüchteter: Kommunale Konzepte und Erfahrungen” eine wachsende Kluft zwischen integrations- und wohnungspolitischen Zielen und deren Umsetzung in der Praxis. Der Befund: Wohnungsversorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Akteure des Wohnungsmarkts; Allianzen mit der Wohnungswirtschaft, Antidiskriminierungsmaßnahmen und ressortübergreifende kommunale Zusammenarbeit sind Schlüsselelemente erfolgreicher Integrations-Governance. Der vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung untersucht in seinem Projekt „Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration” (2024/25) den Wohnungsmarkt als zentrale Stellschraube für das Gelingen von Zuwanderungsintegration. Die Difu-Veranstaltungsreihe „Kommunale Integrationspolitik gestalten” (Oktober 2026) - geleitet von Bettina Reimann - zeigt, dass das Thema in direkter institutioneller Kontinuität zur Stadt-2030-Forschung steht.
4. Folgeprogramme und Initiativen
Der Nationale Aktionsplan Integration (NAP Integration, 2007 und 2011) griff die im Verbund formulierten Erkenntnisse zur Rolle der Kommunen als primäre Integrationsorte auf. Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt” (heute: „Sozialer Zusammenhalt”) hat den Quartiersansatz institutionalisiert; Quartierszentren, Quartiersmanagement und interkulturelle Begegnungsorte sind direkte Umsetzungen des Verbundkonzepts der sozialräumlichen Integration. Das Difu-Projekt „Ankunftsquartiere gestalten” (2023) arbeitet am Aufbau kommunaler „Integrations-Governance” als dauerhafter institutioneller Struktur.
5. Bestätigte und überholte Hypothesen / neue Herausforderungen
Die Verbundhypothese, dass Integration eine aktive kommunale Gestaltungsaufgabe ist, die nicht dem Markt überlassen werden kann, hat sich bestätigt. Die Befunde zur Quartiersgebundenheit von Integrationsprozessen sind zu einem Konsens in der Forschung geworden. Überholt ist die optimistische Annahme, wirtschaftliches Wachstum sichere Integration automatisch: Stuttgart als Wachstumsregion zeigt trotz wirtschaftlicher Stärke wachsende soziale Segregation und Wohnraumengpässe. Neu und im Verbund nicht antizipiert sind Geflüchtetenintegration als kommunale Daueraufgabe (über 300.000 Asylsuchende allein 2023), Wohnungsmarktdruck als systemisches Integrationshemmnis, digitale Exklusion als neue Dimension der Ungleichheit, und Klimagerechtigkeit als Schnittmenge von Migrations- und Umweltpolitik.